Neuigkeiten

11.02.2021, 17:50 Uhr | Quelle: www.mit-hessen.de

Insektenschutzgesetz ablehnen, Wertverlust von Agrarflächen verhindern

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Hessen (MIT) und die Junge Union Hessen (JU) lehnen das von Bundesumweltministerin Schulze geplante Insektenschutzgesetz in seiner jetzigen Form ab. Bei einer betroffenen Fläche von allein in Hessen rund 145.000 Hektar, sehen MIT und JU in dem Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Grundstücksbesitzer, sowie der Landwirtinnen und Landwirte, egal ob im Haupt- oder Nebenerwerb.

Bild: MIT Hessen

„Das Verbot von jeglichen Pflanzenschutz- und Düngungsmaßnahmen kommt aus unserer Sicht einem Bewirtschaftungsverbot mit der Folge eines substanziellen Wertverlustes der Flächen gleich“, so Marco Reuter, MIT Landesvorsitzender. Da landwirtschaftliche Betriebe ihre Flächen oft als Sicherheit bei Banken etwa für Baukredite, beispielsweise für Stallumbauten im Zuge von Modernisierungsarbeiten, hinterlegen, geht mit dem Wertverlust der Flächen eine Existenzgefährdung vieler Betriebe einher. Nach dem Wertverlust der Flächen werden die Banken neue Sicherheiten verlangen, die aber viele Betriebe nicht bieten können. Auch Investitionen in Umbauten, um eine artgerechte Haltung nach aktuellen Standards zu garantieren, werden so ausgebremst.

Temporären Wertverlust durch gesetzesbedingte Einschränkungen gab es bereits früher, z.B. durch die Düngeverordnung. Der große Unterschied zwischen den Auswirkungen der Düngeverordnung und denen des Insektenschutzgesetzes liegt jedoch darin, dass es nicht die Möglichkeit geben wird, diese Einschränkungen nach Erreichen der Zielwerte wieder zurückzunehmen. Bedenkt man, dass in Hessen im Durchschnitt 65% der landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen Pachtflächen sind, so trifft der Wertverlust einen weit größeren Teil unserer Bürgerinnen und Bürger.

Der zwangsläufige Versuch, auf den übrigen Flächen eine weitere Ertragssteigerung zu bewirken, um den Verlust auszugleichen, wird aus Sicht von MIT und JU nur zu Lasten der Fruchtfolge und Biodiversität möglich sein. "Zur Zeit dienen bereits 10 % der bisherigen Nutzfläche aktiv dem Arten- und Naturschutz via Agrar-Umweltprogrammen, Vertragsnaturschutz und ökologischer Vorrangflächen. Hinzu kommen noch zahllose freiwillige Projekte von engagierten Landwirtinnen und Landwirten vor Ort. Dieses Engagement wird durch das geplante Gesetz massiv ausgebremst." So Anna-Maria Bischof, Referentin der Jungen Union Hessen für Umwelt, Landwirtschaft und ländlicher Raum.

aktualisiert von Pittich, 11.02.2021, 17:56 Uhr