Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) in Hessen begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken. „Es war ein großer Fehler, dass die rot-grüne Bundesregierung 2004 die Meisterpflicht für 53 Gewerke abgeschafft hat“, sagt Marco Reuter, Landesvorsitzender der MIT Hessen „Sowohl die Qualität als auch die Ausbildungsleistung haben stark abgenommen. Deshalb ist es ein großer Erfolg, dass die Große Koalition diesen Fehler jetzt in den meisten relevanten Gewerken korrigieren will.“
Am Montag (9. September) haben sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD im Bundestag, Carsten Linnemann und Sören Bartol, auf die Handwerksberufe geeinigt, in den die Kriterien für eine Meisterpflicht erfüllt werden. Der Vorschlag beinhaltet die Wiedereinführung der Meisterpflicht in folgenden zwölf Gewerken: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer. „Die Meisterpflicht soll zum 1. Januar 2020 eingeführt werden. Sie soll aber nur für neu gegründete Betriebe gelten, bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz“, erläutert Reuter.